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Änderung des Fahrzeugkennzeichens

Hat Ihr Fahrzeug ein neues Nummernschild, weil das alte z. B. zerstört, gestohlen oder verloren wurde? Ihre elektronische Vignette bleibt gültig, aber in einigen Fällen müssen Sie uns die Änderung melden.

In der Tschechischen Republik zugelassene Fahrzeuge

Bei Kennzeichen-Änderung eines in der Tschechischen Republik zugelassenen Fahrzeugs ist keine Meldung über die Kennzeichen-Änderung erforderlich, wenn im Zentralen Fahrzeugregister Angaben zu dem ursprünglichen und dem neuen Kennzeichen verfügbar sind. In diesem Fall erfolgt die Änderung automatisch. Nach der automatischen Kennzeichen-Änderung wird die geänderte Zahlungsbestätigung an die bei der Bestellung angegebene E‑Mail übermittelt. Sie können die Kennzeichen-Änderung auch überprüfen. hierExit icon

Wenn die für eine automatische Kennzeichen-Änderung erforderlichen Angaben nicht im Zentralen Fahrzeugregister vorhanden sind, müssen Sie uns die Änderung melden. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Sonstige Fahrzeuge“ weiter unten.

Bei einem Überführungskennzeichen, das zehn Tage gültig ist, empfiehlt sich der Kauf einer Kurzzeitvignette, da die Angaben zum Überführungskennzeichen in der Regel nicht im Zentralen Fahrzeugregister erfasst sind und eine nachträgliche Änderung des Kennzeichens nicht möglich sein muss.

Sonstige Fahrzeuge (z. B. im Ausland zugelassene Fahrzeuge)

Wenn sich das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeugs geändert hat, teilen Sie uns bitte diesen Umstand über das Formular Meldung über Änderung des KennzeichensExit icon mit und wir werden Ihre bestehende Vignette auf das neue Kennzeichen übertragen.

Eine Änderung auf der Grundlage des Avisos ist nur möglich, wenn sich Ihr Kennzeichen im Rahmen desselben Fahrzeugs aus den folgenden Gründen geändert hat:

Kennzeichen-Verlust
Kennzeichen-Zerstörung
Kennzeichen-Diebstahl
Kennzeichenänderung

Die Änderung kann nicht vorgenommen werden, wenn die Vignette auf ein anderes Fahrzeug als das, für welches sie erworben wurde, übertragen werden soll.

Um die Vignette auf ein neues Kennzeichen zu übertragen, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

ausgefülltes Formblatt Aviso einer Kennzeichenänderung
eine Kopie des die Änderung des Kennzeichens an demselben Fahrzeug belegenden Dokuments, mit Angabe des ursprünglichen und des neuen Kennzeichens sowie der FIN des Fahrzeugs, außer bei in der Tschechischen Republik zugelassenen Fahrzeugen, wenn diese Änderung im Zentralen Fahrzeugregister nachgewiesen werden kann

Möglichkeiten der Einreichung

in die Datenbox: ws5mh9w
per E‑Mail an die Adresse: epodatelna@edalnice.gov.cz
in Papierform an: State Fund for Transport Infrastructure (SFDI), Sokolovská 1955/278, 190 00 Praha 9, Czech Republic

Der Antragsteller (Melder), der im Antrag angegeben ist, ist immer eine natürliche Person; geben Sie keinen Namen einer juristischen Person an.

Wissenswertes

Wenn Sie beim Kauf Ihrer Vignette ein falsches Kennzeichen oder ein falsches Land der Registrierung angegeben haben, können Sie den Fehler korrigieren:

Vor Beginn der Gültigkeit der Vignette können Sie das Kennzeichen und das Land der Registrierung des Fahrzeugs einmalig in der VignettenverwaltungExit icon.
Während der Gültigkeitsdauer der Vignette können bis zu zwei Zeichen des Kennzeichens und das Land der Registrierung des Fahrzeugs in der VignettenverwaltungExit icon.

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