eDálnice

Befreiung

In der Tschechischen Republik zugelassene Fahrzeuge sind automatisch befreit

Fahrzeuge mit reinem Elektro- oder Wasserstoffantrieb.

Gemäß § 20a des Gesetzes Nr. 13/1997 GBl., Straßengesetz, ist die Benutzung einer mautpflichtigen Straße durch ein Straßenkraftfahrzeug, das schwerbehinderte Personen befördert, die Inhaber eines nach besonderer gesetzlicher Regelung in der Tschechischen Republik ausgestellten Schwerbehindertenausweises oder eines Schwerbehindertenausweises mit Begleitperson sind, nicht mautpflichtig, wenn der Fahrer des Straßenkraftfahrzeugs der Behinderte selbst oder eine ihm nahestehende Person ist. Daher kann die Mautbefreiung vom Inhaber eines Schwerbehindertenausweises oder eines Schwerbehindertenausweises mit Begleitperson nicht in Anspruch genommen werden, z. B. wenn der Behinderte von einem Freund oder Nachbarn in seinem Fahrzeug gefahren wird. Bei einer Straßenkontrolle genügt die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises oder eines Schwerbehindertenausweises mit Begleitperson.

Fahrzeuge für den Transport von unversorgten Kindern, bei denen eine bösartige Geschwulst oder Hämoblastose behandelt wird. Bei der Straßenkontrolle ist es genügend, den ärztlichen Bericht oder eine andere von einer medizinischen Einrichtung ausgestellte Bescheinigung vorzulegen.

Historische Fahrzeuge mit zugeteiltem speziellen Zulassungskennzeichnen und mit dem Ausweis für historische Fahrzeuge.

Komplette Liste aller von der Vignettenpflicht befreiten Fahrzeuge ist im Gesetz Nr. 13/1997 GBl. in der vom 01.01.2020 geltenden Fassung zu finden.

In Tschechien zugelassene, nach der Einreichung der Meldung befreite Fahrzeuge

Fahrzeuge, die von den Behindertenheimen betrieben werden, falls sie zum Behindertentransport dienen.

Im Ausland zugelassene, nach der Einreichung der Meldung befreite Fahrzeuge

Fahrzeuge mit reinem Elektro- oder Wasserstoffantrieb.

Befreiungsmeldung

Um die Befreiung für Fahrzeuge zu beantragen, die nicht automatisch befreit sind, muss vor der Benutzung der mautpflichtigen Autobahn eine Befreiungsmeldung erfolgen.

Der Meldung sind folgende Unterlagen beizufügen:

ausgefülltes Formular Befreiungsmeldung
Pflichtanlagen

Weitere Informationen zu den einzelnen Befreiungsgründen, einschließlich einer Auflistung der Pflichtanlagen, finden Sie in Artikel XIII. Zahlungsbedingungen.exitIcon

Sammel-Befreiungsmeldung

Eine Sammel-Befreiungsmeldung kann nur eingereicht werden, wenn die einzelnen Fahrzeuge denselben Halter haben und die Fahrzeuge nach derselben Definition des Befreiungsgrundes befreit werden.

Der Sammel-Meldung sind folgende Unterlagen beizufügen:

ausgefülltes Formular Befreiungsmeldung
ausgefülltes Beiblatt zur Sammel-Befreiungsmeldung
Pflichtanlagen

Weitere Informationen zu den einzelnen Befreiungsgründen, einschließlich einer Auflistung der Pflichtanlagen, finden Sie in Artikel XIII. Zahlungsbedingungen.exitIcon Das Zulassungsland und das Kennzeichen des Fahrzeugs sind nur in der Ergänzung zur Sammelbefreiungsanzeige anzugeben.

Formular Befreiungsmeldung – elektronisches Formular

Formular Befreiungsmeldung (Elektroauto) – Formular im .PDF-Format

Formular Befreiungsmeldung (andere) – Formular im .PDF-Format

Beiblatt zur Sammel-Befreiungsmeldung – im .XLSX-Format